AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der "EMU Eimsbüttel Media UG (haftungsbeschränkt)" - im Folgenden "EMU"
§ 1 Vertragsgegenstand
I. Werbung
Der Vertrag regelt die Schaltung von Werbeanzeigen des Werbekunden gegen Entgelt auf von der EMU betriebenen Internetseiten bzw. in von der EMU herausgegebenen Printerzeugnissen. Ein über die Schaltung der Werbung hinaus gehender Wirkungserfolg der Werbung ist weder vereinbart noch geschuldet.
II. Medien
Der Vertrag regelt den Kauf von Medienerzeugnissen (z.B. Zeitungen).
III. Merchandise
Der Vertrag regelt den Kauf von Merchandise-Artikeln.
§ 2 Vertrags- und Leistungsumfang
Die vereinbarten Werbeformate, beinhalten für die Dauer des Vertrags, die in den jewiligen Produktbeschreibungen angegebenen Leistungen. Alle Werbeformate werden als Werbung gekennzeichnet, z.B. mit dem Hinweis „Anzeige“.
I. ONLINE-WERBUNG
Die EMU stellt dem Werbekunden auf ihren Internetseiten Werbeflächen in der vereinbarten Göße zur Verfügung. Auf Internetseiten mit responsive Design kann es je nach Endgerät zu Abweichungen von der vereinbarten Größe (Pixelanzahl) der Anzeigen kommen.
II. SOCIAL-MEDIA-WERBUNG
Die EMU postet die vereinbarten Werbeaktionen, Veranstaltungen oder Verlosung des Werbekunden auf ihren Social-Media-Kanälen.
III.PRINT-ANZEIGEN
Die EMU stellt dem Werbekunden in einer Printausgabe der Eimsbütteler Nachrichten Werbefläche in der vereinbarten Göße zur Verfügung. Die Anzeige dient der werbenden Darstellung von Waren, Dienstleistungen oder Ladenlokale des Werbekunden.
§ 3 Weitere Bestimmungen zur Vergütung
(1) Die Vergütung ist im Voraus zu entrichten und 7 Tage nach Vertragsschluss fällig. Bei Abo-Verträgen ist die turnusmäßige Vergütung für das Abonnement nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit am 8. Tag der jeweils nächsten Vertragslaufzeit fällig.
(2) Die festgelegte Vergütung erfolgt pauschal und unabhängig von dem Aufruf der Anzeigenseite und des Werbebanners.
(3) Die Umsatzsteuer ist in der Vergütung nicht enthalten. Sie wird in der gesetzlich geltenden Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
(4) Der Werbekunde zahlt die Vergütung per Banküberweisung auf das
Konto der EMU bei der Hamburger Sparkasse (IBAN: DE67 2005 0550 1281 1347 65, BIC: HASPDEHHXXX).
(5) Kommt der Werbekunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die EMU berechtigt, Online-Werbung zu deaktivieren und Online- sowie Print-Werbeflächen anderweitig zu vergeben. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt hiervon unberührt. Die EMU kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(6) Es ist nicht möglich verschiedene Rabatte zu kombinieren.
§ 4 Weitere Bestimmungen zur Kündigung des Vertrages
(1) Der Vertrag ist für beide Parteien jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich kündbar.
(2) Die EMU ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Werbekunde seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nach-gekommen ist.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(4) Abo-Verträge verlängern sich jeweils um die Vertragslaufzeit, wenn nicht eine der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit ordentlich kündigt.
§ 5 Bereitstellung von Werbemitteln
(1) Die Werbemittel (Texte, Bilder und sonstige Darstellungen) werden vom Werbekunden erstellt und in Dateiform an die EMU geliefert. Der Werbekunde verpflichtet sich, die Werbemittel vollständig, rechtzeitig, fehlerfrei und in geeigneter Form anzuliefern. Der Werbekunde garantiert, bei der Gestaltung der Werbemittel die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
(2) Der Werbekunde überträgt der EMU sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an allen Werbemitteln.
(3) Die Werbemitteldaten und -materialien und sonstige Informationen sind ausschließlich an folgende
E-Mail-Adresse zu senden: kundenservice@eimsbuetteler-nachrichten.de
(4) Die EMU ist bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere unvollständiger, fehlerhafter oder ungeeigneter Anlieferung des Werbemittels oder bei verspäteter Anlieferung des Werbemittels nicht zur Verbreitung des Werbemittels verpflichtet. Werden erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen rechtzeitig angeliefert, so fordert die EMU Ersatz an. Stehen die Werbemittel zu Beginn der Vertragslaufzeit aus Gründen, welche die EMU nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung, so kann der Werbekunde daraus keine Minderung der vereinbarten Entgelte fordern.
(5) Die EMU ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Vorlagen zu bearbeiten, soweit dies zur Schaltung des Werbemittels erforderlich oder ratsam ist.
(6) Die Pflicht der EMU zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
§ 6 Schaltung der Werbung
(1) Die EMU schaltet die Online-Werbung spätestens 7 Tage nach Bereitstellung der Werbemittel (gemäß §5).
(2) Die EMU schaltet die Werbung in der oben vereinbarten Ausgabe nach Bereitstellung der Werbemittel (gemäß §5).
§ 7 Gewährleistung und besondere Bestimmungen für Server-Leistungen
(1) Die EMU gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Werbekunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
(2) Die Gewährleistung gilt daher nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern oder Online-Diensten) oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall der Server des jeweilig zum Einsatz kommenden Content-Management-Systems, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
(3) Für den Fall von Störungen bei der Vertragsabwicklung, die in den Verantwortungsbereich der EMU fallen, werden alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen ergriffen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit der Online-Werbung wiederherzustellen.
(4) Erkennt der Werbekunde eine technische Störung, so wird er die EMU informieren. Störungen der Serverfunktion aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Netzstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten oder Zugangsprovider auftreten, sind von der EMU nicht zu vertreten. Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für den Zeitraum des Ausfalls. Dauert die Behinderung länger als zwei Wochen, so ist der Werbekunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
§ 8 Rechte Dritter
(1) Der Kunde gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt.
(2) Der Werbekunde stellt der EMU von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Darstellung seiner Anzeigenseite oder seinem Werbebanner einschließlich der von ihm gelieferten Werbemittel ergeben, insbesondere aus der Verletzung von Urheber-, Marken-, Firmen- und Namensrechten sowie aus der Verletzung von Wettbewerbs-, Lauterkeitsrecht und Straf- und Bußgeldvorschriften. Ferner wird die EMU von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Werbekunde ist verpflichtet, die EMU nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(3) Wird der Kunde wegen Verletzung von Rechtsvorschriften in Anspruch genommen, so hat er die EMU unverzüglich zu informieren. Sind die von Dritten geltend gemachten Ansprüche oder der Verdacht eines strafbaren oder ordnungswidrigen Inhalts nicht offensichtlich unbegründet, so ist die EMU berechtigt, die beanstandeten Inhalte vorläufig von der Internetseite zu entfernen, wenn der Werbekunde ihm nicht die vorbezeichneten Informationen innerhalb angemessener Frist zur Verfügung stellt.
(4) Zur Entfernung ist die EMU in jedem Falle berechtigt, wenn die vom Werbekunden stammenden Daten einen die Rechte Dritter, Straf- oder Bußgeldvorschriften verletzenden Inhalt haben oder wenn die vollstreckbare Entscheidung eines Gerichts dieses gebietet.
(5) Das Recht zur Sperrung nach der vorstehenden Bestimmung gilt bei Verletzung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verletzung ausländischen Rechts gilt die vorstehende Bestimmung so lange bis der Kunde dafür gesorgt hat, dass die Rechtsverletzung durch geeignete Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs zu den Daten verhindert wird.
§ 9 Schadensersatz
(1) Schadensersatzansprüche gegenüber der EMU sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Folgeschäden können nicht verlangt werden.
(2) Die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten. Soweit eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden beschränkt.
(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Werbekunden nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort ist der Sitz der EMU.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der EMU. Soweit Ansprüche der EMU nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Werbekunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der EMU vereinbart.
§ 11 Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Änderungen von Klauseln bedürfen der Schriftform. Sonstige Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Sollte einer der Vertragspunkte rechtlich unwirksam sein oder werden, so gelten die gesetzlichen Regelungen.